Allgemeine Geschäftsbedingungen der Werbe Agentur Nowack Thelen

I. Allgemeines
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle derzeitigen und zukünftigen Verträge, Lieferungen, Dienstleistungen und sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen, Auskünfte u.a. der Werbe Agentur Nowack Thelen. Abweichende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden bzw. Teilen hiervon werden von Werbe Agentur Nowack Thelen nicht anerkannt, es sei denn, diesen wird von Werbe Agentur Nowack Thelen zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Aus einem Schweigen von Werbe Agentur Nowack Thelen kann bei entgegenstehenden AGB nicht auf eine Zustimmung von der Werbe Agentur Nowack Thelen zu den abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden geschlossen werden.
3. Mündliche Nebenabreden (nachfolgend Briefing genannt) haben keine rechtsverbindliche Wirkung, sofern diese nicht durch Werbe Agentur Nowack Thelen schriftlich mittels eines Gesprächsprotokolls, welches von Werbe Agentur Nowack Thelen erstellt wird, bestätigt werden.

II. Vertragsgegenstand / Leistungsumfang
Nur die im Angebot / Auftrag bzw. rechtsverbindlichen Briefings im Sinne des Punktes I. 3. dieser AGB beschriebenen Tätigkeiten sind Gegenstand des Vertrages/Auftrags. Ausdrücklich nicht zum Vertragsgegenstand / Leistungsumfang gehört die wettbewerbs- urheberrecht- und markenrechtliche Zulässigkeit bzw. Schutzfähigkeit der erbrachten Leistungen.

III. Auftragsvergabe und Kostenvoranschläge
1. Aufträge an Dritte vergibt Werbe Agentur Nowack Thelen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung nach vorheriger Zustimmung des Kunden. Sollten zur Realisation von Aufträgen Film- bzw. Fotoaufnahmen erforderlich sein, so werden diese Aufträge im Namen und für Rechnung des Kunden erteilt.

2. Die Werbe Agentur Nowack Thelen hat in der Regel vor jeder Kosten verursachenden Arbeit einen vom Kunden freizugebenden Kostenvoranschlag in schriftlicher Form zu unterbreiten. Bei bereits erteilten Aufträgen gilt diese Regelung, sofern etwaige Kostensteigerungen von mehr als 10 % der ursprünglich vereinbarten Nettoauftragssumme eintreten werden.

3. Keiner Einholung von Kostenvoranschlägen sowie vorheriger Zustimmungen durch den Kunden bedürfen Einzelaufträge bis zu einem Volumen von EUR 2.500 sowie Aufträge im Rahmen laufender Arbeiten, wie z.B. Retuschen, Satzkosten, Zwischenaufnahmen und dergleichen.

IV. Gesprächsprotokolle Nach jeder Besprechung mit dem Kunden übergibt die Werbe Agentur Nowack Thelen binnen einer Frist von einer Woche diesem ein Gesprächsprotokoll, dass zu jeder Besprechung von Werbe Agentur Nowack Thelen angefertigt wird. Dieses ist für die weitere Bearbeitung eines Projektes bindend, sofern der Kunde nicht innerhalb einer Frist von einer Woche nach Zugang widerspricht.

V. Vertraulichkeit
Alle der Werbe Agentur Nowack Thelen zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge des Kunden, einschließlich dessen betrieblicher Interna werden streng vertraulich behandelt.
1. Die Werbe Agentur Nowack Thelen verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, hinsichtlich des Schutzes des Kunden Firmen- und Personen bezogener Daten, die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes, des Telekommunikationsgesetzes sowie der TDSV (Telekommunikations-Dienstunternehmen Datenschutzverordnung) zu beachten und auch seine Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten.
2. Die Werbe Agentur Nowack Thelen wird, sofern Dritte zur Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen herangezogen werden, diese zur gleichen Sorgfalt verpflichten.
3. Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) davon unterrichtet, dass Werbe Agentur Nowack Thelen seine Anschrift in maschinenlesbarer Form speichert und für vertragliche Belange maschinell verarbeitet.

Geschäftsbedingungen der Werbe Agentur Nowack Thelen

VI. Aufbewahrung von Unterlagen / Informationen
1. Die Werbe Agentur Nowack Thelen wird für die Dauer von zwei Jahren alle einen Auftrag betreffenden Unterlagen, die nicht lediglich kaufmännischer Natur sind, aufbewahren und dem Kunden auf Wunsch zur Verfügung stellen. Hierzu gehören z.B. Andrucke, Filmkopien, Reinzeichnungen, Tonbänder usw..
2. Etwaig bestehende Nutzungsrechte gem. Ziff. VIII verbleiben bei Werbe Agentur Nowack Thelen, sofern die Parteien nicht etwas gegenteiliges schriftlich vereinbart haben.

VII. Haftung
1. Die Werbe Agentur Nowack Thelen haftet gegenüber dem Kunden für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und für das Vorliegen zugesicherter Eigenschaften. Die Haftung ist begrenzt auf vorhersehbare und typische Schäden. Im übrigen ist jede Haftung ausgeschlossen: dies gilt insbesondere für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit bzw. Schutzfähigkeit der erbrachten Leistungen. Des weiteren für die Richtigkeit von Bildern und Texten, soweit die entsprechenden Arbeiten durch den Kunden zuvor freigegeben bzw. nachträglich genehmigt wurden.

2. Die Werbe Agentur Nowack Thelen verpflichtet sich gegenüber dem Kunden, die ihr übertragenen Arbeiten mit der fachlichen und kaufmännischen Sorgfalt unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze des Werbewesens durchzuführen. Auf für einen ordentlichen Werbekaufmann erkennbare gewichtige Risiken wird Werbe Agentur Nowack Thelen den Kunden rechtzeitig hinweisen.

3. Von Ansprüchen Dritter stellt der Kunde die Werbe Agentur Nowack Thelen unter der Voraussetzung frei, dass Werbe Agentur Nowack Thelen auf den ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl dem Kunden die Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der gewünschten Maßnahme mitgeteilt wurden.

4. Der Kunde hat die evtl. entstehenden Kosten für die rechtliche Prüfung einer (Werbe-)Maßnahme durch eine besonders sachkundige Person bzw. Institution zu tragen, sofern Werbe Agentur Nowack Thelen eine Überprüfung hinsichtlich der Zulässigkeit dieser Maßnahme für er- forderlich hält und eine Abstimmung mit dem Kunden erfolgt.

VIII. Nutzungsrechte Soweit es sich um persönliche geistige Schöpfungen handelt, auch wenn diese nicht den Anforderungen des § 2 UrhG entsprechen, unterliegen sämtliche Leistungen der Werbe Agentur Nowack Thelen (incl. aller Konzepte, Entwürfe und Werkzeichnungen) den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.

IX. Vergütung
1. Die Werbe Agentur Nowack Thelen steht für ihre erbrachten Leistungen das vereinbarte Honorar zzgl. der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer zu . Die erbrachten Leistungen der Werbe Agentur Nowack Thelen können auf der Grundlage der aktuellen Vergütungssätze der Werbe Agentur Nowack Thelen berechnet werden, sofern es an einer ausdrücklichen Honorarabrede mangelt.
2. Die Werbe Agentur Nowack Thelen ist berechtigt, sofern sich die Werbe Agentur Nowack Thelen eines Dritten zur Erfüllung seiner vertraglichten Verpflichtungen im Sinne der Ziff. III. 1. bedient, die von diesen erbrachten Leistungen dem Kunden mit einem Aufschlag von 18,5 % auf den Nettorechnungspreis weiterzuberechnen.
3. Dem Kunden werden zusätzlich Reise- und Übernachtungskosten (mit Ausnahmen von Reisen zum Sitz des Kunden, die im Rahmen einer normalen Betreuung entstehen) sowie sonstige Spesen, die im Rahmen eines Auftrags entstehen, in Rechnung gestellt, es sei denn, zwischen dem Kunden und der Werbe Agentur Nowack Thelen wurden anderweitige Vergütungsabreden getroffen. Gleiches gilt für Barauslagen und solche Kosten, die Werbe Agentur Nowack Thelen auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, wie z.B. außergewöhnliche Kommunikations-, Versand- und Vervielfältigungskosten. Separat werden dem Kunden evt. von der Werbe Agentur Nowack Thelen zu entrichtende GEMA Gebühren, Abgaben zur Künstlersozialversicherung oder Zollkosten netto in Rechnung gestellt.
4. Das Honorar ist für die von der Werbe Agentur Nowack Thelen erbrachten Leistungen – vorbehaltlich einer anders lautenden schriftlichen Vereinbarung – bei Ablieferung fällig, späte- stens jedoch 10 Tage nach Rechnungsdatum. Bei Teillieferungen ist das entsprechende Teilhonorar bei jeweiliger Ablieferung fällig. Sofern sich die Auftragsausführung über einen längeren Zeitraum erstreckt, ist die Werbe Agentur Nowack Thelen berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand zu verlangen.
5. Die Werbe Agentur Nowack Thelen ist im Falle des Verzuges berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu fordern. Die Geltendmachung eines nachweisbaren höheren Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.
6. Die Erbringung unentgeltlicher Leistungen ist unüblich und gilt nicht zwischen den Parteien als vereinbart. Dies gilt insbesondere für die Erbringung von Entwurfs- und Präsentationsleistungen. Die Unentgeltlichkeit erbrachter Leistungen seitens der Werbe Agentur Nowack Thelen setzt immer deren ausdrückliche schriftliche Einverständniserklärung voraus.

7. Sollte der Kunde wünschen, die von der Werbe Agentur Nowack Thelen erbrachten Leistungen außerhalb des vereinbarten Vertragsumfangs in irgendeiner Art und Weise, insbesondere hinsichtlich der räumlichen, zeitlichen oder inhaltlichen vereinbarten Form zu nutzen, so ist dies ausschließlich auf der Grundlage separater Verträge / Aufträge möglich. Diese sind entsprechend gesondert zu vergüten.

X. Festaufträge
1. Der Kunde ist verpflichtet, sofern die Werbe Agentur Nowack Thelen vertragliche Verpflichtungen gegenüber Dritten auf der Grundlage eines Auftrags bzw. dieser AGB eingegangen ist, diese auch nach Vertragsende unter Einschaltung von Werbe Agentur Nowack Thelen, sofern dies notwendig und erforderlich ist, zu erfüllen. Diese Regelung gilt auch für entstehende bzw. entstandene Ansprüche der Werbe Agentur Nowack Thelen gegenüber Dritten aufgrund von Festaufträgen.
2. Für die Zeit nach Vertragsende wird die Werbe Agentur Nowack Thelen Reservierungen in Tarif gebundenen Werbeträgern auf den Kunden übertragen, sofern der Kunde die bei der Werbe Agentur Nowack Thelen bereits entstandenen bzw. noch entstehenden Kosten übernimmt. Die Übertragung steht unter der auflösenden Bedingung, dass die Werbe Agentur Nowack Thelen im übrigen durch den Kunden aus jeglicher Haftung entlassen wird.

XI. Sonstiges
1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
2. Eine etwaige Ungültigkeit einer Bestimmung dieser Vereinbarung bzw. dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen dieser Vereinbarung bzw. AGB. Ungültige Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die der beabsichtigten wirtschaftlichen Bedeutung der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt bei Auftreten eventueller ausfüllungsbedürftiger Lücken.
3. Die Abtretung oder Verpfändung von Forderungen gegen die Werbe Agentur Nowack Thelen durch den Kunden bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Einwilligung der Werbe Agentur Nowack Thelen.

XII. Gerichtsstand / Anwendbares Recht / Erfüllungsort
1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Auftrag ist Köln, Deutschland. Bei ausländischen Kunden bleibt es der Werbe Agentur Nowack Thelen vorbehalten, auch an dem zuständigen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
2. Die vertraglichen Beziehungen der Parteien beurteilen sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen des EGBGB. Die Vorschriften des UN-Übereinkommens über Verträge über internationalen Warenkauf sind ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Erfüllungsort für sämtliche gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Vertrag ist der Sitz der Werbe Agentur Nowack Thelen.