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AGB

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1. Allgemeines, Geltungsbereich, Vertragsgegenstand

1.1 Die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) gel­ten für alle Geschäfts­be­zie­hun­gen bzw. Auf­trä­ge über Agen­tur­leis­tun­gen, wel­che zwi­schen der WANT Agen­tur GmbH & Co. KG (nach­fol­gend „WANT“) und ihren Kun­den (nach­fol­gend „Kun­de“) geschlos­sen wer­den. Sie gel­ten nur, wenn der Kun­de Unter­neh­mer (§ 14 BGB), eine juris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts oder ein öffent­lich-recht­li­ches Son­der­ver­mö­gen ist.

Sofern nicht anders ver­ein­bart, gel­ten die AGB in der zum Zeit­punkt der Beauf­tra­gung gül­ti­gen bzw. jeden­falls in der dem Kun­den zuletzt in Text­form mit­ge­teil­ten Fas­sung als Rah­men­ver­ein­ba­rung auch für gleich­ar­ti­ge künf­ti­ge Geschäf­te, ohne dass in jedem Ein­zel­fall auf sie ver­wie­sen wird.

Die AGB gel­ten aus­schließ­lich. Abwei­chen­de, ent­ge­gen­ste­hen­de oder ergän­zen­de All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den wer­den nur dann und inso­weit Ver­trags­be­stand­teil, als WANT ihrer Gel­tung aus­drück­lich schrift­lich zuge­stimmt hat. Die­ses Zustim­mungs­er­for­der­nis gilt in jedem Fall, bei­spiels­wei­se auch dann, wenn WANT in Kennt­nis der AGB des Kun­den den Auf­trag an ihn vor­be­halt­los ausführt.

Im Ein­zel­fall getrof­fe­ne, indi­vi­du­el­le Ver­ein­ba­run­gen mit dem Kun­den (ein­schließ­lich Neben­ab­re­den, Ergän­zun­gen und Ände­run­gen) haben in jedem Fall Vor­rang vor die­sen AGB. Für den Beweis des Inhalts einer Indi­vi­du­al­ver­ein­ba­rung ist, vor­be­halt­lich des Gegen­be­wei­ses, ein schrift­li­cher Ver­trag oder unse­re schrift­li­che Bestä­ti­gung Voraussetzung.

Erklä­run­gen, die nach Ver­trags­schluss vom Kun­den gegen­über WANT abzu­ge­ben sind (z.B. Frist­set­zun­gen, Män­gel­an­zei­gen, Rück­tritts­er­klä­rung), bedür­fen zu ihrer Wirk­sam­keit der Textform.

2. Zustandekommen von Verträgen, Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags

2.1. Angebote von WANT sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

2.2. Der Kun­de kann an WANT per E‑Mail, Fax, Post oder münd­lich eine Ange­bots­an­fra­ge (nach­fol­gend „Ange­bots­an­fra­ge“) stel­len. Die Ange­bots­an­fra­ge des Kun­den ist kein Ange­bot. WANT unter­brei­tet dem Kun­den sodann per E‑Mail, Fax, Post oder münd­lich ein Ange­bot (nach­fol­gend „Ange­bot“). Der Kun­de kann das Ange­bot per E‑Mail, Fax, Post oder münd­lich inner­halb von vier Wochen nach Zugang annehmen

2.3. Grund­la­ge für die Agen­tur­ar­beit und Ver­trags­be­stand­teil ist neben dem Pro­jekt­ver­trag und sei­nen Anla­gen das vom Kun­den an WANT aus­zu­hän­di­gen­de Brie­fing. Wird das Brie­fing vom Kun­den WANT münd­lich oder fern­münd­lich mit­ge­teilt, so erstellt WANT über den Inhalt des Brie­fings ein Re-Brie­fing, wel­ches dem Kun­den inner­halb von 5 Werk­ta­gen nach der münd­li­chen oder fern­münd­li­chen Mit­tei­lung über­ge­ben wird. Die­ses Re-Brie­fing wird ver­bind­li­cher Ver­trags­be­stand­teil, wenn der Kun­de die­sem Re-Brie­fing nicht inner­halb von 5 Werk­ta­gen Tagen widerspricht.

2.4. Jede Ände­rung und/​oder Ergän­zung des Ver­tra­ges und/​oder sei­ner Bestand­tei­le und/​oder des Leis­tungs­um­fangs bedarf der Schrift­form. Dadurch ent­ste­hen­de Mehr­kos­ten hat der Kun­de zu tragen.

2.5. Ereig­nis­se höhe­rer Gewalt berech­ti­gen WANT, das vom Kun­den beauf­trag­te Pro­jekt um die Dau­er der Behin­de­rung und einer ange­mes­se­nen Anlauf­zeit hin­aus­zu­schie­ben. Ein Scha­dens­er­satz­an­spruch vom Kun­den gegen­über WANT resul­tiert dar­aus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kun­den wich­ti­ge Ter­mi­ne und/​oder Ereig­nis­se nicht ein­ge­hal­ten wer­den kön­nen und/​oder nicht eintreten.

3. Urheber- und Nutzungsrechte

3.1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von WANT im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede.

3.2. Nut­zungs­rech­te an Arbei­ten, die bei Been­di­gung des Ver­tra­ges noch nicht bezahlt sind, ver­blei­ben vor­be­halt­lich ander­wei­tig getrof­fe­ner Abma­chun­gen bei WANT.

3.3. Die im Rah­men des Auf­tra­ges erar­bei­te­ten Leis­tun­gen sind als geis­ti­ge Schöp­fun­gen durch das Urhe­ber­rechts­ge­setz geschützt. Dies sind ins­be­son­de­re Kon­zep­te, Gestal­tun­gen, Gra­fi­ken, Zeich­nun­gen, Tex­ten und sons­ti­gen Unterlagen.

3.4. WANT darf die von ihr ent­wi­ckel­ten Wer­be­mit­tel ange­mes­sen und bran­chen­üb­lich signie­ren und den erteil­ten Auf­trag für Eigen­wer­bung publi­zie­ren. Die­se Signie­rung und werb­li­che Ver­wen­dung kann durch eine ent­spre­chen­de geson­der­te Ver­ein­ba­rung zwi­schen WANT und Kun­de aus­ge­schlos­sen werden.

3.5. Die Arbei­ten von WANT dür­fen vom Kun­den oder vom Kun­den beauf­trag­ter Drit­ter weder im Ori­gi­nal noch bei der Repro­duk­ti­on geän­dert wer­den. Jede Nach­ah­mung, auch die von Tei­len des Wer­kes, ist unzu­läs­sig. Bei Zuwi­der­hand­lung steht WANT vom Kun­den ein zusätz­li­ches Hono­rar in min­des­tens der 2,5 fachen Höhe des ursprüng­lich ver­ein­bar­ten Hono­rars zu.

3.6. Die Über­tra­gung ein­ge­räum­ter Nut­zungs­rech­te an Drit­te und/​oder Mehr­fach­nut­zun­gen sind, soweit nicht im Erst­auf­trag gere­gelt, hono­rar­pflich­tig und bedür­fen der Ein­wil­li­gung von WANT.

3.7. Über den Umfang der Nut­zung steht WANT ein Aus­kunfts­an­spruch zu.

3.8. Alle Arbeits­un­ter­la­gen, elek­tro­ni­sche Daten und Auf­zeich­nun­gen die im Rah­men der Auf­trags­er­ar­bei­tung auf Sei­ten von WANT ange­fer­tigt wer­den, ver­blei­ben bei WANT. Die Her­aus­ga­be die­ser Unter­la­gen und Daten kann vom Kun­den nicht gefor­dert wer­den. WANT schul­det mit der Bezah­lung des ver­ein­bar­ten Hono­rars die ver­ein­bar­te Leis­tung, nicht jedoch die zu die­sem Ergeb­nis füh­ren­den Zwi­schen­schrit­te in Form von Skiz­zen, Ent­wür­fen, Pro­duk­ti­ons­da­ten etc.

4. Vergütung

4.1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Leistungserbringung ohne jeden Abzug fällig. Auch im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen ist WANT jedoch jederzeit berechtigt, eine Leistung ganz oder teilweiser nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt WANT spätestens mit der Auftragsbestätigung.

4.2. Mit Ablauf der vor­ste­hen­den Zah­lungs­frist kommt der Kun­de in Ver­zug. Der Preis ist wäh­rend des Ver­zugs zum jeweils gel­ten­den gesetz­li­chen Ver­zugs­zins­satz zu ver­zin­sen. WANT behält sich die Gel­tend­ma­chung eines wei­ter­ge­hen­den Ver­zugs­scha­dens vor. Der Anspruch auf den kauf­män­ni­schen Fäl­lig­keits­zins (§ 353 HGB) gegen­über Kauf­leu­ten bleibt unberührt.

4.3. Erstreckt sich die Erar­bei­tung der ver­ein­bar­ten Leis­tun­gen über einen län­ge­ren Zeit­raum, so kann WANT dem Kun­den Abschlags­zah­lun­gen über die bereits erbrach­ten Teil­leis­tun­gen in Rech­nung stel­len. Die­se Teil­leis­tun­gen müs­sen nicht in einer für den Kun­den nutz­ba­ren Form vor­lie­gen und kön­nen auch als rei­ne Arbeits­grund­la­ge auf Sei­ten von WANT ver­füg­bar sein.

4.4. Alle in Ange­bo­ten und Auf­trä­gen genann­te Prei­se und die dar­aus resul­tie­rend zu zah­len­de Beträ­ge ver­ste­hen sich zuzüg­lich der gesetz­lich gül­ti­gen Umsatz­steu­er in der jeweils gel­ten­den Höhe.

4.5. WANT ist auch dann zur Ver­wei­ge­rung der Leis­tung nach § 321 BGB berech­tigt, wenn sich die Ver­mö­gens­ver­hält­nis­se des Kun­den schon vor Ver­trags­schluss wesent­lich ver­schlech­tern und WANT dies trotz sorg­fäl­ti­ger Prü­fung erst nach Ver­trags­schluss erkennt (z.B. durch einen Antrag auf Eröff­nung eines Insolvenzverfahrens).

4.6. Dem Kun­den ste­hen Auf­rech­nungs- oder Zurück­be­hal­tungs­rech­te nur inso­weit zu, als sei­ne For­de­rung rechts­kräf­tig fest­ge­stellt, unbe­strit­ten oder von uns aner­kannt ist. Ein Zurück­be­hal­tungs­recht kann der Kun­de nur aus­üben, soweit sein Gegen­an­spruch auf dem­sel­ben Ver­trags­ver­hält­nis beruht.

5. Stornierung von Aufträgen

5.1. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/​oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, ersetzt der Kunde WANT alle dadurch anfallenden Kosten und stellt WANT von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten frei.

5.2. Bei Stor­nie­rung eines Auf­tra­ges ver­pflich­tet sich der Kun­de, ent­spre­chend der nach­ste­hen­den Auf­schlüs­se­lung, einen Teil der ver­ein­bar­ten Brut­to­ver­gü­tung sowie der ver­ein­bar­ten Brut­to-Zusatz­kos­ten als Ent­schä­di­gung zu zahlen:

nach Ver­trags­ab­schluss = 10%
nach Ver­trags­ab­schluss 12 bis 8 Wochen vor Beginn des Auf­trags = 25%
nach Ver­trags­ab­schluss 8 bis 4 Wochen vor Beginn des Auf­trags = 50%
nach Ver­trags­ab­schluss 4 bis 2 Wochen vor Beginn des Auf­trags = 75%
nach Ver­trags­ab­schluss ab 2 Wochen vor Beginn des Auf­trags = 100%
5.3. Bei Auf­trä­gen zur Pla­nung, Durch­füh­rung und Beglei­tung von Ver­an­stal­tun­gen bezie­hen die hier
genann­ten Fris­ten auf den Ver­an­stal­tungs­ter­min anstatt auf den Beginn des Auftrages.

5.4. Berech­nungs­grund­la­ge der Stor­no­ge­büh­ren ist der Net­to-Ange­bots­preis unter Anrech­nung von. Rabat­tie­run­gen oder Sonderabsprachen

5.5. Die Stor­nie­rung eines Auf­tra­ges bedarf der Textform.

6. Zusatzleistungen

Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

7. Geheimhaltungspflicht

WANT und der Kunde behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei und Informationen, die sie von der jeweils anderen Partei erhalten haben und die nicht öffentlich zugänglich sind, vertraulich. WANT verpflichtet sich sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

8. Leistungen und Mitwirkungspflichten des Kunden

8.1. Der Kunde ist verpflichtet, WANT die für die Leistungserbringung wesentlichen und benötigten Daten, Unterlagen, Produktinformationen und Vorlagen zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung zu stellen. Alle Arbeitsunterlagen werden von WANT sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben.

8.2. Soweit der Kun­de WANT Vor­la­gen zur Ver­wen­dung bei der Gestal­tung von Wer­be­maß­nah­men über­lässt, ver­si­chert er, dass er zur Über­ga­be und Ver­wen­dung die­ser Vor­la­gen berech­tigt ist.

8.3. Der Kun­de stellt sicher, dass alle erfor­der­li­chen und/​oder alle bei Ertei­lung des Auf­trags ver­ein­bar­ten Mit­wir­kun­gen des Kun­den oder sei­ner Erfül­lungs­ge­hil­fen recht­zei­tig, im erfor­der­li­chen Umfang und für hel­den­zeit kos­ten­los erbracht werden.

8.4. Der Kun­de hat inner­halb ange­mes­se­ner Zeit, in der Regel nicht mehr als fünf Werk­ta­ge, der Agen­tur mit­zu­tei­len, ob er einen ihm von der Agen­tur unter­brei­te­ten Vor­schlag zur Gestal­tung und Durch­füh­rung der Maß­nah­me mit oder ohne Ände­run­gen annimmt oder ablehnt.

9. Gewährleistung und Haftung WANT

9.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch heldenzeit erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. WANT ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden.

9.2. Der Kun­de stellt WANT von Ansprü­chen Drit­ter frei, wenn WANT auf aus­drück­li­chen Wunsch des Kun­den gehan­delt hat, obwohl sie dem Kun­den Beden­ken im Hin­blick auf die Zuläs­sig­keit der Maß­nah­men mit­ge­teilt hat. Die Anmel­dung sol­cher Beden­ken durch WANT beim Kun­den hat unver­züg­lich nach bekannt wer­den in Text­form zu erfol­gen. Erach­tet WANT für eine durch­zu­füh­ren­de Maß­nah­me eine wett­be­werbs­recht­li­che Prü­fung durch eine beson­ders sach­kun­di­ge Per­son oder Insti­tu­ti­on für erfor­der­lich, so trägt nach Abspra­che mit WANT die Kos­ten hier­für der Kunde.

9.3. WANT haf­tet in kei­nem Fall wegen der in den Wer­be­maß­nah­men ent­hal­te­nen Sach­aus­sa­gen über Pro­duk­te und Leis­tun­gen des Kun­den. WANT haf­tet auch nicht für die patent‑, urhe­ber- und mar­ken­recht­li­che Schutz- oder Ein­tra­gungs­fä­hig­keit der im Rah­men des Auf­tra­ges gelie­fer­ten Ideen, Anre­gun­gen, Vor­schlä­ge, Kon­zep­tio­nen und Entwürfe.

9.4. Auf Scha­dens­er­satz haf­tet WANT – gleich aus wel­chem Rechts­grund – bei Vor­satz und gro­ber Fahr­läs­sig­keit.
Nicht als gro­be Fahr­läs­sig­keit sind Schä­den ein­zu­stu­fen, die durch Com­pu­ter­aus­fäl­le oder Über­tra­gungs­stö­run­gen
bei E‑Mail-Ver­sen­dung oder durch Viren ver­ur­sacht wor­den sind.

9.5. Die Haf­tung für leich­te Fahr­läs­sig­keit ist auf die Ver­let­zung einer wesent­li­chen Ver­trags­pflicht beschränkt,
begrenzt auf Ersatz des vor­her­seh­ba­ren, typi­scher­wei­se ein­tre­ten­den Scha­dens, der regel­mä­ßig das Dop­pel­te des Rech­nungs­be­tra­ges der betref­fen­den Leis­tung nicht über­schrei­tet, maxi­mal aber auf € 10.000,00.

9.6. Der Aus­schluss und/​oder die Begren­zung der Haf­tung gel­ten nicht für Schä­den aus Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesundheit.

9.7. Die Haf­tungs­be­schrän­kun­gen nach Zif­fer 9.1. – 9.3. gel­ten nicht, soweit WANT einen Man­gel arg­lis­tig ver­schwie­gen hat oder der Kun­de Ansprü­che nach dem Pro­dukt­haf­tungs­ge­setz hat.

9.8. Die Haf­tung ist fer­ner aus­ge­schlos­sen in Fäl­len höhe­rer Gewalt und für den Fall tech­ni­scher Schwie­rig­kei­ten außer­halb des Ein­fluss- und Ver­ant­wor­tungs­be­reichs von WANT.

9.9. Soweit die Haf­tung von WANT aus­ge­schlos­sen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die per­sön­li­che Haf­tung von Ange­stell­ten, Arbeit­neh­mer, Mit­ar­bei­ter, Ver­tre­ter und Erfül­lungs­ge­hil­fen von WANT.

10. Verwertungsgesellschaften

Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von WANT verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese WANT gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

11. Leistungen Dritter

11.1. WANT ist auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden berechtigt, zu Ausführung aller Leistungen Dritte zu beauftragen. Von WANT eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen WANT.

11.2. Der Kun­de ist dar­über infor­miert, dass bei der Auf­trags­ver­ga­be im künst­le­ri­schen, kon­zep­tio­nel­len und wer­be­be­ra­te­ri­schen Bereich an eine nicht-juris­ti­sche Per­son eine Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be an die Künst­ler­so­zi­al­kas­se zu leis­ten ist. Die­se Abga­be darf vom Kun­den nicht von der Agen­tur­rech­nung in Abzug gebracht wer­den. Für die Ein­hal­tung der Anmel­de- und Abga­be­pflicht ist der Kun­de zustän­dig und selbst verantwortlich.

12. Media-Planung und Media-Durchführung

12.1. Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt WANT nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet WANT dem Kunden durch diese Leistungen nicht.

12.2. WANT ver­pflich­tet sich, alle Ver­güns­ti­gun­gen, Son­der­kon­di­tio­nen und Rabat­te im Sin­ne des Auf­trag­ge­bers bei der Media-Schal­tung zu berück­sich­ti­gen und die­se an den Kun­den wei­ter zu geben.

12.3.Bei umfang­rei­chen Media-Leis­tun­gen ist WANT nach Abspra­che berech­tigt, einen bestimm­ten Anteil der Fremd­kos­ten dem Kun­den in Rech­nung zu stel­len und die Ein­bu­chung bei den ent­spre­chen­den Medi­en erst nach Zah­lungs­ein­gang vor­zu­neh­men. Für eine even­tu­el­le Nicht­ein­hal­tung eines Schalt­ter­mins durch einen ver­spä­te­ten Zah­lungs­ein­gang haf­tet hel­den­zeit nicht. Ein Scha­dens­er­satz­an­spruch vom Kun­den gegen hel­den­zeit ent­steht dadurch nicht.

13. Vertragsdauer, Kündigungsfristen

13.1. Der Vertrag wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen.

13.2. Ist der Ver­trag auf unbe­stimm­te Zeit geschlos­sen, kann die­ser von bei­den Par­tei­en ordent­lich mit einer Frist von drei Mona­ten zum Monats­en­de gekün­digt wer­den. Die ordent­li­che Kün­di­gung einer bereits erfolg­ten Auf­trags­er­tei­lung ist kei­ner der Par­tei­en möglich.

13.3. Das Recht zur frist­lo­sen Kün­di­gung aus wich­ti­gem Grund bleibt von die­ser Rege­lung unberührt.

13.4. Jede Kün­di­gung bedarf der Textform.

14. Abtretung

Der Kunde darf Ansprüche aus dem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von WANT abtreten und nur, soweit die Interessen WANT hierdurch nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

15. Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbelegungsgesetz

WANT ist zur Teilnahme an einem Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weder bereit noch verpflichtet. Davon unberührt ist die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).

16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

16.1. Diese AGB und alle Beziehungen zwischen WANT und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.

16.2. Ist der Kun­de Kauf­mann i.S.d. Han­dels­ge­setz­buchs, juris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts oder ein öffent­lich-recht­li­ches Son­der­ver­mö­gen, ist aus­schließ­li­cher Gerichts­stand für alle sich aus dem Ver­trags­ver­hält­nis unmit­tel­bar oder mit­tel­bar erge­ben­den Strei­tig­kei­ten das für den Sitz von WANT zustän­di­ge Gericht. Ent­spre­chen­des gilt, wenn der Käu­fer Unter­neh­mer i.S.d. § 14 BGB ist. WANT ist jedoch in allen Fäl­len berech­tigt, ihre Ansprü­che gegen den Kun­den auch am all­ge­mei­nen Gerichts­stand des Kun­den zu erheben.

16.3. Vor­ran­gi­ge gesetz­li­che Vor­schrif­ten, ins­be­son­de­re zu aus­schließ­li­chen Zustän­dig­keit, blei­ben unberührt.

16.4. Soll­te eine Rege­lung die­ser AGB ganz oder teil­wei­se nicht Ver­trags­be­stand­teil gewor­den oder unwirk­sam sein oder wer­den, so bleibt der Ver­trag im Übri­gen wirksam.

16.5. Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on stellt unter https://​ec​.euro​pa​.eu/​c​o​n​s​u​m​e​r​s​/​o​dr/ eine Platt­form zur außer­ge­richt­li­chen Online-Streit­bei­le­gung (sog. OS-Platt­form) bereit.

Köln, Mai 2021
WANT Wer­be Agen­tur Nowack The­len GmbH & Co. KG

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